Kanton trotz der Bezeichnung als "Sonderbauzone" nichts anderes schaffen wollten als eine Zone für bodenunabhängigen Gartenbau i.S.v. Art. 16a Abs. 3 RPG — Richter — Swissrulings
Kanton trotz der Bezeichnung als "Sonderbauzone" nichts anderes schaffen wollten als eine Zone für bodenunabhängigen Gartenbau i.S.v. Art. 16a Abs. 3 RPG